Ohne Verbindungen der Lebensräume funktioniert das System nicht!
Wildlebende Pflanzen und Tiere haben es in einer Großstadt nicht leicht. Ihre Lebensräume werden durch Bebauung oder Intensivierung der Nutzung verkleinert oder in kleine nicht dauerhaft lebensfähige Teil-Populationen zertrennt. Diese Zerschneidung der Landschaft soll mit dem geplanten Biotopverbund für Hamburg gemindert werden.
„Ziel ist es, durch den Aufbau eines Biotopverbundes für Hamburg die ökologischen Wechselbeziehungen zu sichern und herzustellen, um dadurch auch Wiederbesiedlungsprozesse zu fördern und die Überlebenschancen der Arten zu verbessern“ heißt es in einer Broschüre der BSU (Grüne Vielfalt-Qualität der Stadt, 2.Aufl. 2012).
Wir freuen uns, dass dieses wichtige Steuerungsinstrument des Naturschutzes sich nun der Beratungs- und Beschlußphase nähert, wie wir auf Nachfrage erfuhren.
Lange genug hat es gedauert- ein einziger Mitarbeiter in der BSU hatte das Projekt zu stemmen.
Das hamburgische Naturschutzgesetz sieht in § 9 vor, dass der Biotopverbund auf mindestens 15% der hamburgischen Landesfläche verwirklicht werden soll.
Den Biotopverbund in einer großstädtisch geprägten Region umzusetzen stellt eine große Herausforderung dar, stoßen doch allenthalben Tiere und Pflanzen mit ihren Ausbreitungswegen auf Barrieren und Nutzungsansprüche.
Eine sinnvolle Gestaltung des Biotopverbundes setzt voraus, dass die fachlich ermittelten Flächen und Flächenbedarfe im Vordergrund stehen. Stellte man die überwiegend am äußeren Stadtrand gelegenen Naturschutzgebiete in den Vordergrund der Planungen, könnte der inhaltliche Anspruch eines Biotopverbundes nicht erfüllt werden. Denn es geht beim Biotopverbund vorrangig um Strukturen, die in die Stadt hinein – und durch sie hindurch führen und als Ausbreitungswege dienen können. Weiter sollten vorhandene und zurzeit isoliert liegende Biotope mit anderen Biotopen vernetzt werden ,um so eine Besiedlung zu ermöglichen. Hierbei stehen die inhaltlichen Notwendigkeiten im Vordergrund.
Da alleine die hamburgischen Naturschutzgebiete bereits 8,5 % der Landesfläche einnehmen, wären nur 6, 5 % für die Ausbreitungswege durch die Stadt verfügbar, wenn man sich auf eine starre Größe von 15% festlegen wollte.
Damit ließen sich aber die Zerschneidungen der Biotopzusammenhänge nicht wesentlich vermindern. Das wäre nicht im Sinne der Naturschutzgesetzgebung.
Die Zielmarke von 15 % darf nicht als starre Obergrenze angesehen werden, sondern nur als ein Mindestmaß, das weniger auf die Einbeziehung der Naturschutzgebiete insgesamt ,sondern vielmehr auf alle geeigneten Kern- und Verbindungsflächen und Verbindungselemente abzielen sollte, die zu einem wirksamem Netz miteinander verbundener Biotope in Hamburg führen. Wichtig sind die fachlich ermittelten Flächen und Verbindungen, die für einen funktionierenden Biotopverbund in Hamburg notwendig sind.
Es ist dringend zu wünschen, dass sich die Beratungen in den Behörden, im Senat und in der Bürgerschaft auf dieser Sachebene bewegen, damit ein für Hamburgs Flora und Fauna zukunftsfähiger und wirkungsvoller Biotopverbund entsteht.