Die Versorgung der zu uns flüchtenden Menschen führt zu herben Eingriffe in die Grünachsen und Landschaftsschutzgebiete, weil für die Unterbringung einer so großen Zahl von Flüchtlingen große Grundflächen benötigt werden, wie Politiker argumentieren. Nur im Fall von ungenutzten Gewerbe-Objekten hat die Stadt vorübergehenden Zugriff auf Privatflächen. Bereits in Bebauungsplänen ausgewiesene Bau- oder Gewerbeflächen werden weiterhin dafür vorgehalten, statt der Not folgend, diese umzuwidmen.

Für die Olympischen Spiele hätte man die Gewerbeflächen des Kleinen Grasbrooks als spätere Wohnflächen ausweisen können, aber für die aktuell nötigen 5600 Flüchtlingswohnungen ist das jedenfalls nicht einmal eine Überlegung wert gewesen.

Im Bezirk Mitte will man in zwei Arealen im Landschaftsschutzgebiet am Öjendorfer See 800 Wohnungen für ca. 3000 Menschen bauen, am Poppenbüttler Berg/Ohlendieck werden es ca. 800 sein, in der Hummelsbüttler Feldmark östlich der Straße Rehagen sollen 300 Wohnungen und im Norden an der Grenze zu Norderstedt ebenfalls 300 Wohnungen gebaut werden. In Volksdorf werden ca. 950 Menschen an der Straße Buchenkamp auf bisherigem Grünland für maximal 15 Jahre Unterkünfte erhalten. Das ist das Ergebnis von Verhandlungen mit dem Eigentümer der Flächen, der nun für dieses Entgegenkommen grünes Licht für die von ihm schon lange angepeilte Bebauung (ebenfalls im bisherigen LSG) erhalten soll.

Am Wohldorfer Wald wird um eine vorübergehende Bebauung (950 Plätze) gestritten. Für den hier geltenden B-Plan Wohldorf-Ohlstedt 13 (Hoisbüttler Straße) läuft zwar noch ein Stopp bis zum Ende der Legislaturperiode. Hier soll der rasche Bau der Flüchtlingsunterkünfte mit der Verkleinerung des eigentlichen Baugebietes von 188 auf 90 Wohnungen und der Aufhebung der Zelt-Unterkünfte auf dem Ohlstedter Dorfplatz sozusagen „erkauft“ werden. Der Landschaftsschutz wurde mit dem B-Plan bereits aufgehoben.

Drei neue Naturschutzgebiete werden ausgewiesen

Weitere Zerschneidungen der Grünflächen sind zu befürchten. Solange es geht werden wir uns daher dafür einsetzen, das Flächenproblem nicht vor allem auf Kosten der Freiflächen zu lösen. Für den Verlust an Landschaftsschutzgebieten soll es zur „Sicherung der Kohärenz“ drei neue Naturschutzgebiete geben. Das neue NSG Allermöhe (mit 106 ha) liegt am Gleisdreieck Billwerder und stellt die Grünverbindung zwischen der Boberger Niederung und der Reit dar. 86 ha davon sind Grünland mit Vorkommen der Uferschnepfe und anderen Wiesenvögeln; das Sondervermögen Naturschutz der Umweltbehörde hat hier bereits Ausgleichsmaßnahmen für andere Eingriffe ausgeführt. Aber auch die Trockenrasen des Alten Bahndammes werden einbezogen. Im Bezirk Harburg werden in Neuland 255 ha für Wiesenvögel wichtige Niedermoorflächen unter Naturschutz gestellt. Auch hier befinden sich große Teile des Gebiets im Eigentum des Sondervermögens Naturschutz, das Gräben und Grünland bereits aufgewertet hat.

Im Nordosten Volksdorfs soll das NSG „Volksdorfer Grünland“ entstehen (36 ha), das im Kern die feuchten, aber großenteils verbrachten Wiesen an der Rittmeisterkoppel enthalten soll. Aber auch die vom Botanischen Verein betreute hamburgische Exklave „ Buschkoppel“ (0,8 ha) inmitten des stormarnischen NSG Heidkoppelmoor wird einbezogen. Die West-Hälfte des geplanten NSG ist in Privatbesitz, der andere Teil gehört zum hamburgischen Staatsforst.

Ein Ausgleich für die harten Eingriffe in Natur und Landschaft ist das aber nicht. Unabhängig von der Ausweisung der genannten Naturschutzgebiete muss die Eingriffsregelung mit der Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen angewendet werden. Wir werden dies kritisch begleiten wie bei anderen Bebauungsplänen auch.

Horst Bertram

Zurück