An der Grenze von Farmsen zu Wellingsbüttel am Farmsener Weg wurde im Winter 2021/22 eine Waldfläche der Grünanlage (kein Wald nach Waldgesetz!) von ca. 1 ha kahlgeschlagen und im Mai größtenteils gerodet und planiert. Es handelte sich um den feuchtesten Teil des Wäldchens, in dem Erlen neben Birken vorherrschten. In der Biotopkartierung ist vermerkt, dass der Biotop durch viele Trampelpfade und Entwässerung geschädigt werde, im Übrigen aber durchaus schützenswert sei. Weitere Maßnahmen werden nicht empfohlen.

Das Bezirksamt Wandsbek erklärte den Kahlschlag für erforderlich zur Eindämmung des Erlensterbens, mit der Bekämpfung der invasiven armenischen Brombeere, mit Überflutungen von Grundstücken aus dem angrenzenden Wellingsbüttler Grenzgraben und mit den Abständen, die zu einer querenden 110 kV-Stromleitung einzuhalten seien. Man beabsichtige eine Aufwertung durch Anlage einer Blühwiese mit Obstbäumen – nachdem die invasive Brombeere totgemäht sei – und Anlage eines Feuchtgebietes, womit das Entwässerungsproblem gelöst werden solle. Das Ganze sei nur eine Unterhaltungsmaßnahme.

Das wirft viele Fragen auf:

  • Wie kann man diese Waldverkleinerung in einer Zeit des Klimawandels verantworten? Wälder binden Kohlendioxid und wirken temperaturausgleichend. Bei Bauvorhaben fallende Bäume werden oft durch Ausgleichszahlungen ersetzt, weil kein Ersatzstandort in Hamburg zu finden ist. Das sollte doch entscheidend sein! Wie kann man einen solchen Kahlhieb als Unterhaltungsmaßnahme durchziehen? Im Übrigen sind Kahlschläge durch das Landschafts-programm Hamburg der Verwaltung untersagt.
  • Warum wurde die Fläche nicht vorher von Biologen untersucht, um z.B. die Brutstätten der vorkommenden Vogelarten oder anderer geschützter Tierarten in die Planung einzubeziehen? (Artenschutzprüfung nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz)
  • Warum wurde der aktuelle Stand der Biotopkartierung nicht berücksichtigt?
  • Es ist bekannt, dass die Erlenkrankheit weitgehend auf dem Wasserweg übertragen wird. Warum kann man dann annehmen, durch die Rodung des tiefer gelegenen Gehölzteiles den höher gelegenen Waldanteil vor der Erkrankung bewahren zu können?
  • Es ist auch bekannt, dass etwaige Rodungen mit hoher Präzision erfolgen müssen, um eine Verschleppung des Erregers mit dem infizierten Erlenholz zu vermeiden. Davon konnte hier überhaupt keine Rede sein. Von Fachleuten wird diese Vorgehensweise als „grob fahrlässig“ eingeschätzt.
  • Warum begnügte man sich nicht mit der im Landschaftsprogramm Hamburg vorgesehenen Unterpflanzung mit geeigneten anderen Baumarten?
  • Die über Teile des Gebiets hinwegführende Hochspannungsleitung hat bisher noch nie zu Kappungen von Bäumen genötigt. Der Leitungsbetreiber, der für die Sicherheit verantwortlich ist, erklärte auf Anfrage, ihm seien dort keine Probleme bekannt. Warum sollte das jetzt ein Baum-Verhinderungsgrund sein?
  • Die armenische Brombeere konnte nicht wiedergefunden werden und kann als Grund für die rabiate Vorgehensweise nicht herhalten

Beim Botanischen Verein ist man gespannt, was ein Gutachten, dessen Erstellung die Bezirksversammlung Wandsbek im Mai 2022 beschlossen hat, zum weiteren Vorgehen vorschlagen wird.

Naturschutz sieht anders aus! Erhalten geht vor gestalten!

Horst Bertram
26.8.2022

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