Eine gut organisierte und handlungsfähige Naturschutzverwaltung wird gefordert

huesermoor1_small In der BSU werden die Mitarbeiter demotiviert, ständig werden neue Projekte von oben verkündet, für die binnen kurzer Frist Zuarbeit erwartet wird. Eigene Vorschläge interessierter Mitarbeiter, die wie Schachfiguren verschoben werden, sind unerwünscht. Alles hat sich der zu bebauenden Stadt unterzuordnen.

Konzeptionelle Arbeiten wie die Entwicklung von Pflege- und Managementplänen bleiben liegen. Unerlaubte Eingriffe und Verstöße, z.B. gegen den Schutz gesetzlich geschützter Biotope, bleiben häufig mangels Personalkapazität ungeahndet. Durch die Zersplitterung der Umweltbehörde ist auch die Flächenverwaltung zerteilt.

Die Tatsache, dass das Rest-Forstamt Teil der BWA ist, die z.B. im NSG Duvenstedter Brook umfängliche Flächen besitzt, führt zu einer nicht nachvollziehbaren Mischfinanzierung von waldbezogenen Maßnahmen durch die BWA und nicht waldbezogenen durch die BSU- am Ende fehlen aber Mittel.

Die Zusammenarbeit mit den Bezirken findet nicht mehr statt.

Fachliche Weisungen oder Globalrichtlinien funktionieren nicht, oder es gibt sie gar nicht. In den Bezirken ist mit der Auflösung der Naturschutzreferate das Chaos perfekt. Im Bezirksamt Wandsbek z.B. ist ein einziger Mitarbeiter für die Naturschutzgebiete Wohldorfer Wald, Wittmoor, Volksdorfer Teichwiesen, Hummelsbüttler Moore, Hainesch-Iland, Rodenbeker Quellental und die Naturdenkmäler Timmermoor, Sievertsche Tongrube und Poppenbüttler Graben zuständig- (und monatelang ist da immer noch kein Nachfolger) außerdem aber auch für Fällanträge bei Bauvorhaben u.a., und dank der Verwirbelung der ehemaligen Kollegen ist eine Vertretung nicht mehr organisierbar. Der Baudezernent kann als Vertreter von Natur und Landschaft nicht so agieren, wie es notwendig wäre, sondern verwässert in der Regel diese Aufgaben. Die entstandene Ineffizienz widerspricht den Zielvorgaben der Verwaltungsreform.

Was folgt daraus:

  • Es muss wieder eine Umweltbehörde geben, die sich auch um Natur und Landschaft nachhaltig kümmern kann und nicht unter der Kuratel der Städtebauer steht.
  • Forst, Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftsplanung gehören in eine eng zusammen-arbeitende organisatorische Einheit. Auch die Landwirtschaft sollte aus der BWA herausgenommen werden.
  • Die Behördenleitung muss sich um ein die Effizienz steigerndes Betriebsklima bemühen.
  • In den Bezirken sind die Naturschutzreferate wieder herzustellen und mit den Gartenbauabteilungen, dem Forst und dem Umweltressort zu einem eigenen Dezernat zusammenzufassen. Wenn man die Kooperation dieser Partner fördern würde, ergäben sich erhebliche Synergie-Effekte.
  • Umweltbehörde und Naturschutzreferate müssen so mit Personal und Geld ausgestattet werden, dass auch alle Aufgaben abgearbeitet werden können.
  • Eine Zusammenarbeit zwischen bezirklichem und senatoriellem Naturschutz ist wieder zu organisieren.
  • Es muss der Umweltbehörde auch ermöglicht werden, Missgriffen, wie z.B. in Bergedorf unter aktiver Beteiligung der Naturschutzreferentin wiederholt geschehen, entgegentreten zu können oder für die Forstwirtschaft ein naturverträgliches Vorgehen festzulegen (aktuell z.B. Großmaschinen im Naturschutzgebiet Wohldorfer Wald).

Keine Verwässerung des Naturschutzrechtes

Das heißt:

  • Bei den Beratungen zum neuen Umweltgesetzbuch muss Hamburg sich gegen eine Aufweichung des Naturschutzes aussprechen. Es darf keine Abweichung „nach unten“ geben.
  • Das hamburgische Naturschutzgesetz ist entsprechend den vorhandenen Anträgen der GAL zu überarbeiten.

Vertiefung der Unterelbe: Nein

Die Tatsache, dass noch immer keine amtliche Stellungnahme der BSU zum Antrag auf Planfeststellung zur Elbvertiefung vorliegt, beweist, dass es schwere Bedenken wg. EU-Naturschutzrecht gibt. Daher kann man einer Vertiefung der Elbe nicht zustimmen.

Ausbaggern oder Aufstauen der Mittel- /Oberelbe: Nein

Der unentwegte Zustrom chinesischer Container darf nicht dazu verleiten, die Elbe z.B. bei Dömitz zu vertiefen, wie von HPA gefordert. Es sei daran erinnert, dass die Elbe hier nicht nur Biosphären-Reservat, sondern auch Natura 2000-Gebiet ist.

Bauen auf der „Grünen Wiese“: Nein

Unter anderen sind folgende Projekte sind zu stoppen:

  • Kirchdorf-Mitte/Nord: Hier sind nasse Wiesen mit Hamburgs größter Kiebitz-Population in Wilhelmsburg von Bebauung bedroht.
  • Bredenbekkamp/Ohlstedt: Wald und Pferdeweiden müssen frei von Bebauung bleiben.
  • Keine neuen Baumöglichkeiten zwischen Lemsahl-Mellingstedt und Duvenstedt ( sog. §35-Verordnung ) zulassen.
  • Großlohering/Rahlstedt: Waldrand frei halten, nicht bebauen

Wilhelmsburger und Vierländer Landschaftsschutzgebiete ausweisen

Die im Flächennutzungsplan vorgesehenen Ausweisungen von Landschaftsschutzgebieten in Wilhelmsburg und in den Vier- und Marschlanden sind vorzunehmen. Zusätzlich ist in Wilhelmsburg der vorerst ausgesparte Bereich des angedachten B-Planes Kirchdorf-Mitte Nord einzubeziehen (B-Plan=Bebauungsplan). Damit soll u.a. der Zersiedlung der Räume vorgebeugt werden.

Alte Baustufenpläne aufheben

Immer wieder stellen sich uralte Baustufenpläne als Ursache unerwünschter Bauentwicklungen heraus. Da nicht alle Baustufenpläne zur gleichen Zeit durch modernes Baurecht ersetzt werden können, muss eine Prioritätenliste aufgestellt werden, die abzuarbeiten ist.

Keine Hafenquerspange durch Wilhelmsburg

Für die Bewältigung der Containertransporte sind intelligentere Lösungen zu suchen als eine neue Autobahn durch die Stadt zu bauen.

Kein Kohlekraftwerk, das Elbe und Klima belastet.

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