FFH-Monitoring
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) verpflichtet die Mitgliedstaaten in Artikel 11 zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der Lebensraumtypen und Arten von europäischem Interesse. Der Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides) gehört zu den prioritären Pflanzenarten nach Anhang II.
Ziel der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist es, den „guten Erhaltungszustand“ für alle Arten und Lebensräume von europäischem Interesse zu erreichen und zu erhalten.
Der Schierlings-Wasserfenchel kommt in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vor. In diesen Bundesländern wird in regelmäßigen Abständen ein FFH-Monitoring durchgeführt.
Hamburg:
Die Ergebnisse des FFH-Monitorings in Hamburg aus dem Jahr 2013 finden Sie hier:
http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/monitoring-schierlings-wasserfenchel-in-ffh-gebieten-sowie-weiterer-standorte-in-hamburg-e-2013
Niedersachsen:
Für Niedersachsen sind die Ergebnisse des FFH-Monitorings von 2011 zusammengefasst:
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/natura_2000/vollzugshinweise_arten_und_lebensraumtypen/vollzugshinweise-fuer-arten-und-lebensraumtypen-46103.html
Schleswig-Holstein:
Allgemeine Informationen zum FFH-Monitoring und eine Tabelle zum Erhaltungszustand von Oenanthe conioides in Schleswig-Holstein, Stand 2013, finden sich hier:
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/N/natura2000/NZP_09_Monitoring.html