Wasserpflanzen

Wiederansiedlung von Wasserpflanzen in Fließgewässern

Der Ausbau und die oft massive Unterhaltung unserer Fließgewässer haben neben der Verschmutzung und Nährstoffüberfrachtung nicht nur zur Abnahme vieler Tierarten geführt, sondern auch die Wasserpflanzen (Makrophyten) stark dezimiert. Die Wasserqualität hat sich in den letzten Jahren verbessert und auch an der Verbesserung der Fließgewässerstrukturen wurde besonders im Zusammenhang mit der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) an etlichen Gewässern gearbeitet.

Der Botanische Verein zu Hamburg hielt daher den Zeitpunkt für gekommen, typische Fließgewässer-Pflanzen in dafür geeigneten Bächen wieder anzusiedeln und damit einen Beitrag zur Biologischen Vielfalt (Qualitätskomponente Makrophyten der WRRL) zu leisten. Ohne aktive Maßnahmen ist eine Wiederkehr der verschwundenen Makrophyten nicht zu erwarten, das natürliche Wiederbesiedlungspotential ist meistens erloschen.


Diese Bildgalerie zeigt Wasserpflanzen, wie sie in Hamburger Fließgewässern jetzt oder in Zukunft wieder vorkommen sollen.
Fotos Gabriele Stiller


Zudem lässt die oft erheblich veränderte Gewässermorphologie eine spontane Wiederbesiedlung durch Wasserpflanzen nicht zu. Dafür braucht man aber eine ins Detail gehende Planung, um nicht in bloßen Aktionismus zu verfallen.

Mit einem von der BSU (Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt) und einer Stiftung geförderten Projekt sollen die besten Möglichkeiten ermittelt werden, an welchen Gewässerabschnitten mit welchen Pflanzenarten Ansiedlungsmaßnahmen stattfinden können. Dabei wird nicht nur der Ausbauzustand, Wasserstandsschwankungen, Beschattung, Art der Gewässerunterhaltung und vieles mehr untersucht, sondern es werden auch alle Beteiligten Behörden und Verbände mit ins Boot geholt.

Das Projekt soll Aufschlüsse über Möglichkeiten und Grenzen geben, die eine Ausbringung von Wasserpflanzen auf die Entwicklung und Ausbreitung einer naturnahen Makrophytenflora in Fließgewässern des norddeutschen Tieflandes haben kann.

Sollten die erprobten Methoden Erfolge zeigen, können sie auf längere Gewässerstrecken und andere Fließgewässer angewendet werden und dabei helfen, die Kriterien des FFH-Lebensraumtyp* 3260 „Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis“ zu erfüllen sowie einen Beitrag für eine verbesserte ökologischen Qualität gemäß EG-WRRL zu leisten.

*Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist seit 1992 eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union.

Horst Bertram

Beachten Sie bitte auch folgenden PDF-Dateien von Gabriele Stiller und Barbara Engelschall bzw. der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Umweltschutz - Abteilung Wasserwirtschaft: