14.02.2011 (Kommentare: 0)
In der BSU werden die Mitarbeiter demotiviert, ständig werden neue Projekte von oben verkündet, für die binnen kurzer Frist Zuarbeit erwartet wird. Eigene Vorschläge interessierter Mitarbeiter, die wie Schachfiguren verschoben werden, sind unerwünscht. Alles hat sich der zu bebauenden Stadt unterzuordnen.
Konzeptionelle Arbeiten wie die Entwicklung von Pflege- und Managementplänen bleiben liegen. Unerlaubte Eingriffe und Verstöße, z.B. gegen den Schutz gesetzlich geschützter Biotope, bleiben häufig mangels Personalkapazität ungeahndet. Durch die Zersplitterung der Umweltbehörde ist auch die Flächenverwaltung zerteilt.
Die Tatsache, dass das Rest-Forstamt Teil der BWA ist, die z.B. im NSG Duvenstedter Brook umfängliche Flächen besitzt, führt zu einer nicht nachvollziehbaren Mischfinanzierung von waldbezogenen Maßnahmen durch die BWA und nicht waldbezogenen durch die BSU- am Ende fehlen aber Mittel.
Fachliche Weisungen oder Globalrichtlinien funktionieren nicht, oder es gibt sie gar nicht. In den Bezirken ist mit der Auflösung der Naturschutzreferate das Chaos perfekt. Im Bezirksamt Wandsbek z.B. ist ein einziger Mitarbeiter für die Naturschutzgebiete Wohldorfer Wald, Wittmoor, Volksdorfer Teichwiesen, Hummelsbüttler Moore, Hainesch-Iland, Rodenbeker Quellental und die Naturdenkmäler Timmermoor, Sievertsche Tongrube und Poppenbüttler Graben zuständig- (und monatelang ist da immer noch kein Nachfolger) außerdem aber auch für Fällanträge bei Bauvorhaben u.a., und dank der Verwirbelung der ehemaligen Kollegen ist eine Vertretung nicht mehr organisierbar. Der Baudezernent kann als Vertreter von Natur und Landschaft nicht so agieren, wie es notwendig wäre, sondern verwässert in der Regel diese Aufgaben. Die entstandene Ineffizienz widerspricht den Zielvorgaben der Verwaltungsreform.
Was folgt daraus:
Das heißt:
Die Tatsache, dass noch immer keine amtliche Stellungnahme der BSU zum Antrag auf Planfeststellung zur Elbvertiefung vorliegt, beweist, dass es schwere Bedenken wg. EU-Naturschutzrecht gibt. Daher kann man einer Vertiefung der Elbe nicht zustimmen.
Der unentwegte Zustrom chinesischer Container darf nicht dazu verleiten, die Elbe z.B. bei Dömitz zu vertiefen, wie von HPA gefordert. Es sei daran erinnert, dass die Elbe hier nicht nur Biosphären-Reservat, sondern auch Natura 2000-Gebiet ist.
Unter anderen sind folgende Projekte sind zu stoppen:
Die im Flächennutzungsplan vorgesehenen Ausweisungen von Landschaftsschutzgebieten in Wilhelmsburg und in den Vier- und Marschlanden sind vorzunehmen. Zusätzlich ist in Wilhelmsburg der vorerst ausgesparte Bereich des angedachten B-Planes Kirchdorf-Mitte Nord einzubeziehen (B-Plan=Bebauungsplan). Damit soll u.a. der Zersiedlung der Räume vorgebeugt werden.
Immer wieder stellen sich uralte Baustufenpläne als Ursache unerwünschter Bauentwicklungen heraus. Da nicht alle Baustufenpläne zur gleichen Zeit durch modernes Baurecht ersetzt werden können, muss eine Prioritätenliste aufgestellt werden, die abzuarbeiten ist.
Für die Bewältigung der Containertransporte sind intelligentere Lösungen zu suchen als eine neue Autobahn durch die Stadt zu bauen.