28.03.2011 (Kommentare: 0)

Umweltforderungen an den neuen Senat

Von Hamburgs Natur- und Umweltschutzverbänden

1. Klimaschutz und Energiepolitik

Eine Energiewende ist nach den Ereignissen in Japan wichtiger denn je, Hamburg muss konsequent auf den Ausstieg aus der Atomwirtschaft hinwirken. Hamburg hat sich zudem das klimapolitische Ziel gesetzt, bis 2020 mindestens 40 % des CO2-Ausstoßes zu reduzieren.

Die Verbände fordern:

  • die schnellstmögliche Kündigung aller Verträge der Stadt mit Energieunternehmen, die weiterhin Atomkraftwerke betreiben oder an ihnen beteiligt sind.
  • einen massiven Ausbau der regenerativen Energieerzeugung sowie eine verstärkte Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung.
  • die 100-prozentige Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze in ein demokratisch kontrolliertes öffentliches Unternehmen.
  • den Verzicht auf die Moorburg-Fernwärmetrasse
  • die deutliche Aufstockung des Förderprogramms „Arbeit und Klimaschutz“
  • ein Klimaschutzgesetz, das den Passivhausstandard bei Neubauten vorschreibt und sich bei den energetischen Standards für den gesamten Gebäudebestand ab 2020 am Stand der Technik orientiert
  • eine am CO2-Ausstoß und am Lärm zu bemessende Abgabe am Airport Hamburg
  • noch in 2011 eine Hamburger Bundesratsinitiative zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes dahingehend, dass künftig Klimaschutzaspekte bei der Genehmigung von Kraftwerken berücksichtigt werden müssen.

2. Verkehrspolitik, Luft und Lärm

Die Zunahme des Verkehrs in Hamburg ist unübersehbar. Offizielle Messergebnisse bestätigen, dass Grenzwerte für Luftschadstoffe massiv überschritten werden. 130.000 Menschen leben an gesundheitsschädlich verlärmten Verkehrswegen. Zudem muss der ÖPNV deutlich attraktiver und weiter ausgebaut werden.

Die Verbände fordern hierzu:

  • eine umgehende Überarbeitung des Aktionsplans zur Luftreinhaltung und die Prüfung einer City-Maut
  • die konsequente Umsetzung der Europäischen Umgebungslärmrichtlinie und insbesondere die Minimierung der Lärmbelastung bei Industrie, Individualverkehr, Bahn und Hafenwirtschaft
  • die sofortige Wiedereinführung der Stadtbahn mit der Perspektive eines 50 km langen Streckennetzes
  • den Verzicht auf die Hafenquerspange und ein umfassendes Verkehrskonzept für Wilhelmsburg (inkl. Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße)
  • den Ausbau des Radverkehrsnetzes in Hamburg (mind. 50 km in der neuen Legislaturperiode) vorrangig als Radfahrstreifen auf der Fahrbahn
  • weniger Lärm, weniger Dreck, mehr Lebensqualität und mehr Sicherheit durch die deutliche Entschleunigung und Verringerung des motorisierten Individualverkehrs sowie eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung.

3. Hafen, Elbvertiefung

Die angestrebte Expansion des Hamburger Hafens und die erneute Vertiefung der Elbe verschärfen die ökologischen Probleme durch Schifffahrt und Hafenwirtschaft.

Die Verbände fordern:

  • den sofortigen Stopp des Planfeststellungsverfahrens zur Elbvertiefung und stattdessen eine Arbeitsteilung der deutschen Seehäfen („German-Ports-Strategie)
  • eine komplette Überarbeitung des neuen Hafenentwicklungsplans, da die prognostizierten Umschlagszahlen von bis zu 25 Mio. TEU pro Jahr für die Stadt nicht verträglich sind (Verkehr, Luft, Lärm, Naturschutz, Flächenverbrauch etc.)
  • umfangreiche Deichrückverlegungen und den Wiederanschluss von Nebengewässern der Tideelbe. Solche Maßnahmen sind u. a. in den Bereichen Neuland, Schweenssand, Spadenländer Ausschlag und der Billwerder Insel möglich
  • eine Abkehr von weiteren Ausbauplänen an der Mittel- und Oberelbe, da genügend Alternativen für den Gütertransport etwa mit der Bahn existieren
  • die Bereitstellung von ausreichend Finanzmitteln für Maßnahmen des Integrierten Bewirtschaftungsplans Elbe

4. Flächenversiegelung

Die Stadt Hamburg hat in den letzten Jahren den höchsten Flächenverbrauch aller deutschen Großstädte zu verzeichnen. Dies geht zu Lasten des Biotopverbundes, der Biodiversität und auch der Naherholung für die Hamburger Bevölkerung.

Die Verbände fordern:

  • eine deutliche Reduzierung der Nettoneuversiegelung. Dafür sind die Leitlinien, Qualitäts- und Entwicklungsziele im Flächennutzungsplan anzupassen und ins Landschaftsprogramm zu übernehmen. Das Verhältnis von Siedlungsnutzung und Freiraumnutzung muss im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm festgeschrieben werden
  • die Flächen für den gesetzlich vorgeschriebenen Biotopverbund von 15 % der Landesfläche planungsrechtlich zu sichern
  • die Bebauungspläne Wohldorf-Ohlstedt 13/14 und Marmstorf 29 (Elfenwiese) aus Gründen des Naturschutzes auszusetzen
  • umgehend ein Programm gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen aufzulegen. Nach Schätzungen des Mietervereins zu Hamburg betrifft dies bis zu 40.000 Wohnungen, die gewerblich genutzt werden. Gleichzeitig gibt es einen Büroraumleerstand von fast 10 %, was über 1 Mio. Quadratmetern entspricht

5. Umweltverwaltung

Hamburg kann eine intakte Umwelt und den Erhalt von wertvollen Naturräumen nur dauerhaft sichern, wenn die Umweltverwaltung entsprechend aufgestellt ist. Bereits jetzt gibt es Vollzugsdefizite etwa bei den Themen Baumschutz, Ausgleichsmaßnahmen und Pflege von Naturschutzgebieten.

Die Verbände fordern:

eine Umweltbehörde mit ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen im Bereich der Landschaftsplanung und des Naturschutzes. Diese muss die umfassende Zuständigkeit für die Energiepolitik sowie die Bereiche Landwirtschaft und Forsten erhalten. Die naturschutzfachliche Zuständigkeit der Hamburg Port Authority im Hafengebiet ist an die Umweltbehörde abzugeben

eine Reorganisation der Naturschutzverwaltung auf der bezirklichen Ebene einschließlich einer Aufstockung der personellen und finanziellen Ressourcen.

6. Schutzgebiete, Biotopverbund und Artenschutz

In Hamburg stehen u. a. 34 % aller Brutvögel, 39 % der Säugetiere, 55 % aller Farn- und Blütenpflanzen und 83 % der Tagfalter auf der Roten Liste der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und der Artenschwund nimmt noch immer zu.

Die Verbände fordern:

  • einen rechtlich gesicherten Biotopverbund, der auch in einem „blauen Netz“ Gewässerachsen mit deren begleitenden Grünzügen einbindet. Landschaftsachsen und Biotopverbundflächen müssen die gleiche Priorität wie Wohn- oder Gewerbegebiete bekommen
  • aktuelle Pflege- und Entwicklungspläne für alle 31 Naturschutzgebiete in Hamburg und eine deutliche Aufstockung der Haushaltsmittel für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
  • eine einheitliche Zuständigkeit für die Naturschutzgebiete bei der zuständigen Fachbehörde
  • eine extensivere und naturnahe Pflege von öffentlichen Grünanlagen
  • auf 10 % der Flächen des Hamburger Hafens eine rotierende Biotopstruktur vorzuhalten. Zusätzlich sind fünf Prozent der Flächen dauerhaft zu sichern (z. B. Peutehafen)
  • auf 35 % der Landesfläche bis 2015 Landschaftsschutzgebiete auszuweisen. Dazu gehört u. a. der Wilhelmsburger Osten.
  • eine systematische Kontrolle der landwirtschaftlichen Praxis in Hamburg inkl. der Vorgaben der Düngemittel-Verordnung und Pflanzenschutzmittel-VO
  • eine Neuregelung der Verbandsbeteiligung mit umfassenden Beteiligungs- und Klagerechten im Hamburger Naturschutzgesetz.

7. Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung ist ein wichtiges Steuerungsinstrument zum Erhalt des Landschaftsbildes und des Biotopverbundes gerade im urbanen Bereich.

Die Verbände fordern:

  • die Landschaftsplanung in Hamburg zu stärken
  • Landschaftspläne oder entsprechende B-Pläne zum Schutz der Hamburger Feldmarken aufzustellen
  • für die Außenbereiche bis 2015 Bebauungspläne aufzustellen. Die Vorgaben der Baupolizei-Verordnung und alter Baustufenpläne sind aufzuheben. Bislang nicht umgesetzte Bebauungspläne, die älter als 15 Jahre sind, müssen ab sofort ihre Gültigkeit verlieren.

8. Hamburgs Gewässer – Wasserrahmenrichtlinie

Die überwiegende Zahl der 33 Fließgewässer in Hamburg weist Mehrfachbelastungen der biologischen, hydromorphologischen und physikalischen Qualitätskomponenten im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie auf. Auch nach Einschätzung der Fachbehörden ist die Erreichung des Ziels „gutes ökologisches Potenzial“ in 2015 unwahrscheinlich.

Die Verbände fordern:

  • zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen bereitzustellen
  • im Alstereinzugsgebiet beispielhaft eine Verbesserung der Durchgängigkeit und der Gewässerstruktur auf breiter Front bis 2015 voranzutreiben und genügend Haushaltsmittel bereitzustellen

9. Baumschutz

In Hamburg besteht ein erhebliches Nachpflanzdefizit bei Straßen- und Parkbäumen. Bäume stellen gerade im urbanen Bereich einen wichtigen Lebensraum dar und beeinflussen das Kleinklima vor Ort positiv.

Die Verbände fordern:

  • dass Baumfällungen „der zuständigen Behörde auf öffentlichem Grund“ künftig nicht mehr ohne Fällgenehmigung möglich sind
  • private Obstbäume ab einem Stammdurchmesser von 25 cm unter den Schutz der Baumschutzverordnung zu stellen
  • die Einführung eines Baumbestandsplans oder einer Baumbestandserklärung, die zwingender Bestandteil von Bauanträgen werden

10. Abfallpolitik

Hamburg liegt u. a. im Bereich der Getrenntsammlung und der Erfassung von Bioabfällen im bundesweiten Vergleich sehr weit hinten. Außerdem werden viele wertvolle Materialien weiterhin der thermischen Verwertung zugeführt. Die Verbände fordern:

  • die Getrenntsammlung weiter zu optimieren. Zu diesem Zweck müssen ein differenziertes Gebührensystem und ein verursacherbezogener Abrechnungsmodus entwickelt werden
  • eine flächendeckende Einführung der Biotonne. Die gesammelten Bioabfälle müssen einer konsequenten Biogasgewinnung und anschließender Kompostierung zugeführt werden
  • Rohstoffe aus globalen Massengütern wie Computern, Elektrokleingeräten etc. nach Ende der Nutzungszeit konsequent zu recyceln
  • die Abfallentsorgungskapazitäten (Verbrennung) in Hamburg dem sinkenden Bedarf anzupassen
  • sicherzustellen, dass die Erfassung von Müll und Wertstoffen dauerhaft in kommunaler Verantwortung bleibt

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