30.03.2010 (Kommentare: 0)

An die Fraktionsvorsitzenden in der Hamburger Bürgerschaft

Wo bleibt die Evaluation des bezirklichen Naturschutzes in Hamburg?

Die für den Naturschutz und die Landschaftspflege maßgeblichen Verwaltungseinheiten waren die Naturschutzreferate der Bezirke. Diese verkörperten damit die Unteren Naturschutzbehörden in der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Leiter des Naturschutzreferates hatte früher als Ausdruck dieser Sonderstellung direktes Vortragsrecht bei der Bezirksamtsleitung und war in dieser Funktion von Weisungen des Bauamtes unabhängig.

Mit der Bezirksverwaltungsreform hat der Senat mit Wirkung vom 1.7.2006 nicht nur diese Sonderstellung abgeschafft, sondern die gesamte Struktur der bezirklichen Naturschutzverwaltung so verändert, dass von den im Zuge der Bezirksverwaltungsreform geforderten neuen Synergien im Bereich des Naturschutzes das Gegenteil zu erwarten war.

Im Bestreben, möglichst einheitliche und zügige wirtschaftsfreundliche Verwaltungsabläufe zu erreichen, sollten alle Verwaltungsstrukturen der Bezirke nur nach diesem Ziel ausgerichtet werden. Dabei vernachlässigte der Senat, dass Natur und Landschaft nicht nach diesen Vorgaben und Vorstellungen betrachtet und gar nachhaltig geschützt oder gepflegt werden können.
Diese Bedenken haben bei der Regierungsbildung in Hamburg dazu geführt, dass die Koalitionäre die Auflösung der Naturschutzreferate der Bezirke eigens. besonders betrachtet haben. In der Koalitionsvereinbarung von CDU und GAL in Hamburg wurde festgelegt, dass die Effizienz des bezirklichen Naturschutzes einer Evaluation unterzogen werden solle.

Von den Ergebnissen ist bis zur Stunde nichts Konkretes zu erfahren. Dem Bericht des hamburgischen Landesrechnungshofes 2010 ist (unter Punkt 315) lediglich zu entnehmen, dass die Bezirke nicht in der Lage waren, die naturschutzrechtlich festgelegten Ausgleichsmaßnahmen ausreichend zu vollziehen und dass sie mit der Durchführung der Baumschutzverordnung überfordert sind.

Die Ursachen dafür werden im Rechnungshofbericht jedoch nicht hinterfragt. Es wird kein Wort darüber verloren, in welcher Weise sich die Arbeitsfähigkeit des amtlichen Naturschutzes auf Bezirksebene durch die Zerschlagung der Naturschutzreferate verändert hat und wo die von den Verwaltungsreformern verlangten Synergie-Effekte im Naturschutz geblieben sind.

Der Vorstand des Botanischen Vereins zu Hamburg ist über diese Art und Weise, wie die Evaluierung sich im Sande zu verlaufen droht, außerordentlich besorgt und bittet Sie, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass eine offene und vollständige Analyse aller reformbedingten Defizite im bezirklichen Naturschutz umgehend vorgelegt wird.

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns dabei unterstützen könnten.

Horst Bertram

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