Spenden

Ihre Spende für die botanische Vielfalt in unserer Region

Der Botanische Verein ist als unabhängiger und gemeinnütziger Verband auf Spenden angewiesen. Wir können damit:

  • dringend notwendige Pflegemaßnahmen durchführen lassen, die wir fachlich genau im Auge haben,
  • Broschüren und Faltblätter publizieren (wie das Faltblatt zu gesetzlich geschützten Biotopen) oder
  • bei größeren Vorhaben - wie zuletzt dem Hamburger Pflanzenatlas - durch eine Eigenbeteiligung die Drucklegung ermöglichen.

Wir sind allen Spendern daher für ihre Großzügigkeit dankbar.

Spenden sind steuerlich absetzbar, ebenso die Mitgliederbeiträge. Die Finanzämter erkennen bei Spenden unter 100 € in der Regel als Beleg eine Kopie des Kontoauszuges in Verbindung mit der unten aufgeführten Bescheinigung an.

Unser Kassenführer Ingo Brandt verschickt aber automatisch an alle Spender bei einem Betrag von über 50.-€ automatisch eine individuelle Bescheinigung.


Ja, ich möchte helfen!

Spendenkonto:

Postbank Hamburg • Kto 289 906 205 • BLZ 200 100 20


Spendenbescheinigung

Bescheinigung der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden für den Botanischen Verein

Der Botanische Verein zu Hamburg e.V. ist durch Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hamburg-Nord (St.-Nr. 17/401/00307) vom 30.12.2010 nach § 5 Abs. 1 Nr.9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, ferner nach § 3 Nr.6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der § 51ff AO dient.

Die Körperschaft fördert folgende als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke: Förderung des Naturschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 8 AO). Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Die Körperschaft ist ebenfalls berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.