22.02.2012
Zweifel an rechtmäßigem Landerwerb am Buchenkamp(Volksdorf)
Wenn 50 Hektar Landwirtschaftsflächen in Volksdorf am Buchenkamp von einer Baugenossenschaft erworben werden konnten, obwohl landwirtschaftliche Betriebe dringend Flächen suchen, drängen sich viele Fragen auf.
Der Botanische Verein stieß jetzt auf ein Urteil des OLG Oldenburg vom 22.12.2011 ( 10 W 10/11) , das zu überraschenden Feststellungen kommt. Vor dem Verkauf landwirtschaftlicher Flächen steht nämlich das „Gesetz über Maßnahmen zur Ver-besserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe“ (sog. Grundstückverkehrsgesetz). Es soll dafür sorgen, dass das knappe Acker- bzw. Grünland der Landwirtschaft erhalten bleibt. Landwirtschaftliche Betriebe sind primär als Käufer zu berücksichtigen. Ohne eine nach eingehender Prüfung der Sachlage erteilte Genehmigung sind Landverkäufe an Nicht-Landwirte unrechtmäßig.
Horst Bertram vom Botanischen Verein sieht da für Hamburg Klärungsbedarf :
Wurde für den Verkauf in Volksdorf eine Genehmigung erteilt- und wenn ja- von welcher Dienststelle?
Warum wurde der Verkauf an einen Nicht-Landwirt in Volksdorf genehmigt?
Wie verträgt sich die Genehmigung mit den Urteilsgründen des OVG Oldenburg?
Welche Gremien waren an dieser Entscheidung beteiligt?
21.2.2012
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