25.06.2011

Naturschützer fordern Wiederherstellung der Naturschutzreferate in Hamburgs Bezirken

Zerschlagung der Naturschutzreferate

Seit der Umsetzung der Bezirksverwaltungsreform in Hamburg gibt es mit der Zerschlagung der Naturschutzreferate in den Bezirksämtern keine funktionierenden Unteren Naturschutzbehörden mehr. Theoretisch sind dies jeweils die Bezirksämter insgesamt - aber ohne eine fachlich und personell entsprechend ausgestattete Verwaltungseinheit ist das eine ziemlich papierne juristische Definition.

Der hamburgische Rechnungshof hatte im Vorwege der Reform seinerzeit warnend darauf hingewiesen, dass die Leistungsfähigkeit der Fachabteilungen bei einer Reform nicht leiden dürfe. Zu den Zielen der Reform gehörte auch die Erzielung bzw. Verbesserung von Synergie-Effekten. Diese Synergie-Effekte bestanden aber gerade durch die intensive Zusammenarbeit der Mitarbeiter der Naturschutzreferate. Durch die „Reform“ wurden diese positiven Effekte ausgelöscht.

Effektive Verwaltungsstrukturen sind notwendig

Effektive Verwaltungsstrukturen sind aber im Naturschutz notwendig, wenn Anträge, Planungen u.ä. sachgemäß in der gebotenen Frist abgearbeitet werden sollen. Ein mehr oder weniger eiliges „Durchwinken“ oder die Bearbeitung durch fachlich nicht geschultes Personal können zu unerwünschten Spätwirkungen führen - nämlich zur Angreifbarkeit nicht ausreichend abgewogener Pläne.

Von betroffenen Mitarbeitern der Bezirksämter wurde die Zerschlagung der Naturschutzreferate offen als Lähmung ihrer Arbeit beschrieben. Diese Bedenken haben wohl auch die SPD bewogen, im Wahlkampf zur Bürgerschaft 2008 die Frage „ Unterstützt Ihre Partei die Wiedereinführung von eigenständigen Naturschutzreferaten?“ mit JA zu beantworten.

Der bezirkliche Naturschutz sollte gestärkt werden

Inzwischen hat es (auch nach etlichen Nachfragen bei den Fraktionen unsererseits) zwar Ansätze zu einer „ Evaluierung“ der Effektivität des bezirklichen Naturschutzes gegeben, diese sind aber ohne greifbares Ergebnis im Sande verlaufen. Eine Stärkung des bezirklichen Naturschutzes ist aber sinnvoll, notwendig und nicht weiter auf die lange Bank zu schieben.

Hinzu kommen eigentlich Aufgaben, die wegen der Ortsnähe bei den Bezirken besser aufgehoben wären - nämlich die Pflege und der Schutz der „Gesetzlich geschützten Biotope“ (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz) in Hamburg. Die Bezirke haben die einst angedachte Übernahme dieser Aufgaben abgelehnt wegen fehlender Arbeitskraft. Die Folge ist, dass die BSU -weit vom Schuss- sich mal in Harburg und mal in Bergedorf und übermorgen in Wandsbek um Fälle kümmern muss und der Realität mühsam hinterherhinkt.

Die Bezirke haben zudem die Revierförstereien übernommen, aber es gibt keine klaren Lenkungsstrukturen. Da regiert weiterhin die Wirtschaftsbehörde hinein. Mit dem Aufbau von Naturschutzreferaten könnte auch diese Frage geklärt werden. Die Zuordnung der Verantwortung von Wäldern zum Naturschutz macht besonders deshalb in Hamburg Sinn, weil Hamburg längst das Primat der Ökologie für den Wald anerkannt hat.

Der Botanische Verein hofft, dass diese Reformen einer missglückten Reform jetzt vom neuen Senat angepackt werden.

Horst Bertram

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