Seltsamkeiten bei der Erweiterung des Naturschutzgebioetes Wohldorfer Wald

Am 8.11.2012 hat die BSU den Entwurf für die Verordnung zur Erweiterung  des Naturschutzgebietes Wohldorfer Wald öffentlich bekannt gemacht. Die Erweiterung dieses Europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH) -und Vogelschutz-gebietes war lange erwartet worden und sollte weitgehend unproblematisch sein, da Privatflächen kaum betroffen sind. In der Begründung weist das Naturschutzamt darauf hin, dass der größte Teil des Erweiterungsgebiets von Wald-Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie eingenommen wird.

„ Diese „Hainsimsen-Buchenwälder“ ( Code-Nr.9110), „Waldmeister-Buchen-wälder“ (Code-Nr. 9130) und „Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder“ (Code-Nr. 91E0) bilden die naturräumliche Fortsetzung der Vorkommen im derzeitigen Natur-schutzgebiet. Dies unterstreicht eindrucksvoll den Wert des Wohldorfer Waldes als Gesamt-Einheit“ heißt es im amtlichen Text.

Im Erweiterungsteil des Wohldorfer Waldes wurden 10 Fledermausarten nachgewie-sen, die (wie alle Fledermausarten) gemäß der FFH-Richtlinie Anhang IV und Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt sind. Hohltaube sowie Mittel- und Schwarzspecht, sind auch im Erweiterungsgebiet als Brutvögel vertreten und unterliegen nicht weniger strengem Schutz nach EU-Richtlinien.

Daher hielt auch Horst Bertram, 2. Vorsitzender des Botanischen Vereins, es für selbstverständlich, dass auch die Erweiterungsflächen als FFH- und E U-Vogel-schutzgebiet gemeldet werden müssen.

Aber was findet man in dem Entwurf der Naturschutzverordnung? Die Schutzziele werden im § 2 in voller Übereinstimmung mit europäischem Recht zunächst ausführlich und korrekt dargestellt- dann aber kommt ein Satz, der Vieles wieder entwertet: Diese Schutzziele „gelten nicht in dem in der anliegenden Karte schraffiert eingezeichneten Bereich“- und das ist der gesamte Erweiterungsbereich des Naturschutzgebietes Wohldorfer Wald.

Diese Einschränkung widerspricht der Begründung der Unterschutzstellung und ist sinnwidrig, urteilt man beim Botanischen Verein. Ausgerechnet im 20. Jahre des Bestehens der FFH-Richtlinie ist eine solche Fehlleistung eine Blamage für Hamburg!

Dass etwa das Naturschutzamt von sich aus diese Art von Selbstentleibung verübt haben könnte, darf man ausschließen. Vielmehr muss man annehmen, dass die für den Wald – aus unerfindlichen Gründen- zuständige Wirtschaftsbehörde sich als Bremser betätigt hat. Diese Behörde hat damit öffentlich vorgeführt, dass der Wald bei ihr unter dem Senat CDU/Schill in die falsche Hand geraten ist.

Die hamburgische Forstverwaltung wurde 1978 unter Senator Curilla zu einem Kern der damaligen Umweltbehörde (BBNU). Der Botanische Verein wiederholt seine Forderung, den hamburgischen Wald der BSU zuzuordnen.

Nur so kann ein solcher Unsinn wie der oben beschriebene künftig verhindert werden!

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