01.07.2010
Jetzt müssen wir in zwei Gesetzen lesen, um zu wissen, welche Rechte man der Natur gelassen hat. Der Hintergrund: Das Bundesnaturschutzgesetz gilt seit 1.3.2010 unmittelbar, wird aber durch Landesrecht ergänzt. Die Bundesländer dürfen aber von bestimmten Grundsätzen des Bundesnaturschutzgesetzes nicht abweichen.
Bei der Auseinandersetzung um die Beibehaltung des Hamburger Hafenprivileges mit dem ein großer Teil der Hafenumbauten nicht als Eingriff definiert wurde, ging es um den Bundesrechts-Grundsatz, dass Eingriffe Ausgleichsmaßnahmen erfordern. Tatsächliche Eingriffe kann man aber nicht in Landesrecht beliebig als Nicht-Eingriffe definieren. Die Bürgerschaft hat sich für ein stark abgespecktes Hafenprivileg entschieden. So ist der Eingriff in Landbiotope beim Hafenbau ausgleichspflichtig, nur die Kaimauer selbst gilt dann nicht als Eingriff, wenn das Ufer schon verbaut war. Da steckt aber im Detail wohl noch manches Teufelchen. Letztlich wollten die Juristen Rechtssicherheit, denn nichts sei schlimmer, als jahrelang sich hinziehende Klagen bis zum BVG am Halse zu haben, da seien die Kosten wegen verzögerter Investitionen höher als die für Ausgleichszahlungen.
Das Hafennutzungsgebiet will man von Ausgleichsmaßnahmen freihalten, dafür sollen Abgaben an die neu zu gründende Stiftung Lebensraum Elbe bezahlt werden. Warum man nicht die Loki-Schmidt-Naturschutzstiftung mit mehr Kapital ausstattet, so dass sie auch diese Aufgabe übernehmen kann, konnte uns niemand sagen. So muss ein neuer Verwaltungsapparat aufgebaut werden, der Geld kostet.
Der Biotopverbund soll auf 15% der Landesfläche verwirklicht werden. Das ist ein hohes Ziel. Dazu soll auch ein Gewässerrandstreifen von 7,50 m Breite an naturnahen und natürlichen Gewässern dienen, in dem eine wirtschaftliche Nutzung oder Bebauung ausgeschlossen werden soll. Die Einschränkung der Nutzung soll erst ab 2011 gelten. Das Artenschutzprogramm sah schon lange Auen-Entwicklungsbereiche an Gewässern vor, die aber unverbind-liche Regelungen darstellten.
Artenreiches Grünland soll künftig nicht umgebrochen werden dürfen. Beim Naturschutzamt existiert eine parzellenscharfe Biotopkartierung, die für jeden Nutzer einsehbar ist, wenn er sie denn sehen möchte, aus der die Einstufung hervorgeht. Damit reagiert Hamburg auf den teilweise dramatischen Rückgang des Grünlandes.
Neu ist auch die Aufnahme der Knicks in die Liste der 'gesetzlich geschützten Biotope' in Ergänzung zum Bundesnaturschutzgesetz. Bei allen bisherigen Novellierungen des hamburgischen Naturschutzgesetzes hatte der Botanische Verein vergeblich auf dieses Defizit hingewiesen. Nun sind die Knicks ebenerdigen Hecken gleichgestellt.
Gesetzlich geschützte Biotope haben den Vorteil, keine spezielle Einzel-Verordnung zu benötigen. Sie sind in dem Augenblick geschützt, wo sie die Eigenschaften eines solchen Biotops erlangt haben. (Eine ausführliche Liste steht im Gesetzes-Anhang).
Leider ist der verordnete Schutz in der Praxis löcherig. Im Hafen und im Bereich von Bau- und (alten) Baustufenplänen gewährt das Naturschutzamt Ausnahmen. Das bedeutet, dass kein Spielraum für Prüfung oder Ablehnung mehr besteht. An Verfahren zur Aufhebung gesetzlich geschützter Biotope sollen die anerkannten Naturschutzverbände künftig nicht mehr beteiligt werden. Vermutlich gehörte das zum Kompromiss zwischen Wirtschafts- und Stadtentwicklungsbehörde. Die Forderung nach Weiterbestehen dieser Beteiligung hatte der Botanische Verein in die gemeinsame Stellungnahme der AG Naturschutz Hamburg eingebracht. Eine Beteiligung bei der Vorbereitung des Gesetzes war das allerdings nicht. Es sollte nur noch schnell gehen. Die Gesetzesvorlage der Regierungsfraktionen (nicht vom Senat) war schon weitgehend ausgehandelt. Seit dem 1.März 2010 lagen sowohl manche Hafenplanungen, Erweiterungen von Naturschutzgebieten wie auch der Prielbau bei Kreetsand auf Eis, weil es (wie voraussehbar) durch fehlendes Landesrecht keine Rechtsgrundlagen gab. Nun wird man darauf gespannt sein, wann der Senat bemerkt, dass er für die Umsetzung des Naturschutzes auch leistungsfähige Naturschutzreferate in den Bezirken (die er abgeschafft hat) und ein schlagkräftigeres Naturschutzamt braucht.
Text: Horst Bertram